Verfassungsrat stoppt umstrittenes Social-Media-Verbot

Am 14. August hat der französische Verfassungsrat das geplante Verbot von Social‑Media‑Plattformen für Personen unter 15 Jahren aufgehoben. Das Vorhaben, das von Präsident Emmanuel Macron als Kernstück eines umfassenden Jugendschutzpakets präsentiert wurde, wurde in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig eingestuft. Die Entscheidung fiel im letzten Moment, kurz bevor das Gesetz in Kraft treten sollte, und stellt einen bedeutenden Rückschlag für die französische Regierung dar.

Die drei Kernargumente des Verfassungsrats

Der Verfassungsrat begründete seine Ablehnung mit drei wesentlichen Punkten. Erstens verletze das pauschale Altersverbot das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das in der französischen Verfassung verankert ist. Zweitens sei das Gesetz nicht hinreichend differenziert, weil es keine Unterscheidung zwischen harmlosen und potenziell schädlichen Online‑Diensten mache. Drittens stehe das Vorhaben im Widerspruch zum europäischen Digital Services Act (DSA), der lediglich risikobasierte Maßnahmen fordert und keine generelle Altersbeschränkung vorschreibt.

Reaktionen von Rechtsexpert*innen

Juristin Brunessen Bertrand von der Universität Rennes erklärte, die Entscheidung sei „größtenteils vorhersehbar“, da bereits im Januar ein entsprechender Hinweis des Verfassungsrats veröffentlicht worden war. Sie betonte, dass ein überarbeitetes Gesetz nicht einfach das gleiche pauschale Verbot wiederholen dürfe, sondern gezielte, risikobasierte Eingriffe vorsehen müsse. Zudem müsse das neue Regelwerk klare Kriterien enthalten, wann Eltern oder Aufsichtspersonen die Altersbeschränkung aufheben dürfen – etwa anhand von Reife, familiären Umständen und individueller Gefährdung.

Auswirkungen auf die EU und Deutschland

Die französische Entscheidung sendet ein starkes Signal an andere EU‑Staaten, insbesondere an Deutschland, das ebenfalls über strengere Regelungen für Jugendliche im Netz diskutiert. Der DSA, der europaweit einheitliche Pflichten für Online‑Plattformen definiert, lässt zwar Alterskontrollen zu, macht sie jedoch nicht zur Pflicht. Das französische Beispiel verdeutlicht, dass nationale Verbote, die nicht mit dem EU‑Recht harmonieren, leicht angefochten werden können. Für deutsche Gesetzgeber bedeutet das, dass sie bei künftigen Jugendschutzinitiativen stärker auf risikobasierte Ansätze setzen sollten, um verfassungsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Wie könnte ein überarbeitetes Gesetz aussehen?

Ein möglicher neuer Entwurf müsste die spezifischen Risiken einzelner Plattformen analysieren und differenzierte Schutzmaßnahmen einführen. Statt eines generellen Zugangsverbots könnten Mechanismen wie verpflichtende Altersverifikation, zeitliche Beschränkungen für bestimmte Inhalte oder verstärkte Aufklärungskampagnen für Eltern und Jugendliche zum Einsatz kommen. Auch die Einbindung von Elternrechten, etwa das Recht, die Altersfreigabe individuell zu prüfen, wäre ein wichtiger Baustein. Solche Maßnahmen würden sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch den Vorgaben des DSA besser entsprechen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/verfassungswidrig-was-der-stopp-des-franzoesischen-social-media-verbots-bedeutet/

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