Einleitung: US-Blockade gegen ein italienisches Aktivistennetz

Im September 2026 hat die US-Regierung das italienische Internetkollektiv Autistici/Inventati unter den Vorwurf gestellt, Terrororganisationen zu unterstützen. Der Vorwurf ist pauschal, die Begründung jedoch detailliert: Man beschuldige das Kollektiv, linksextremistische Gruppen mit digitaler Infrastruktur zu versorgen und damit Anschläge in Europa zu ermöglichen. Die Reaktion der USA war schnell und hart: Sanktionen, Kontosperrungen und die Abschaltung von Hosting‑Diensten.

Wie die Sanktionen zustande kamen

Ursprünglich hatte das Kollektiv bis zum 25. September Zeit, alternative Hosting‑Provider zu finden und neue Zahlungswege zu etablieren. Doch bereits 24 Stunden nach der offiziellen Terrorverdachtsstellung schaltete PayPal den zugehörigen Account ab. Kurz darauf folgte die Sperrung des Webservers, weil die Public Interest Registry, die für .org‑Domains zuständig ist, ihren Sitz in Virginia hat und US‑Anordnungen befolgen muss. Selbst die italienische Banca Etica setzte das Konto des Kollektivs aus Angst vor sekundären Sanktionen aus.

Folgen für die digitale Infrastruktur

Durch die Kaskade von Sperrungen verlor Autistici/Inventati praktisch jede Möglichkeit, Spenden zu empfangen und ihre Plattform zu betreiben. Die technische Resilienz, die das Kollektiv in der Vergangenheit durch dezentrale Strukturen aufgebaut hatte, stieß an ihre Grenzen, als mächtige staatliche Akteure internationale Rechtsinstrumente als Druckmittel einsetzten. Ohne finanzielle Mittel und ohne stabile Server ist die Weiterführung von Projekten, die sich für Antifaschismus und digitale Selbstbestimmung einsetzen, stark gefährdet.

Rechtliche Grauzonen und Grundrechte

Die US‑Behörden haben keine gerichtliche Anordnung, keinen Rechtsbehelf und keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgelegt. Francesca Bria, Expertin für digitale Souveränität, betont, dass in Europa ein Anbieter nur haftbar gemacht werden kann, wenn er von konkreten rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hat und nicht reagiert. Im vorliegenden Fall fehlt jede formale Rechtsgrundlage – die Sanktionen basieren ausschließlich auf der politischen Ausrichtung der Nutzer*innen. Das wirft ein Schlaglicht auf die Gefahr, dass Grundrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf digitale Teilhabe ohne gerichtliche Kontrolle ausgehöhlt werden.

Reaktionen aus der Zivilgesellschaft

Die Verurteilung des Kollektivs hat eine Welle der Solidarität ausgelöst. Aktivist*innen, NGOs und digitale Freiheitskämpfer*innen rufen zu Spendenaufrufen auf, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen. Gleichzeitig wird die Frage gestellt, wer als Nächstes ins Visier geraten könnte, wenn Staaten internationale Sanktionen als politisches Druckmittel einsetzen. Die Debatte um digitale Souveränität, die Unabhängigkeit von US‑Infrastrukturen und die Notwendigkeit klarer, transparent‑juristischer Verfahren wird dadurch weiter befeuert.

Source: https://netzpolitik.org/2026/autistici-inventati-pauschaler-terrorvorwurf/

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