Hintergrund der Reform

Der aktuelle Entwurf zur Neuordnung des Nachrichtendienstrechts sieht umfangreiche Änderungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Bundesverfassungsschutz vor. Während viele Paragraphen detailliert geregelt werden – von Befugnissen bei der Terrorismusbekämpfung bis hin zu internationalen Kooperationen – bleibt ein zentrales Feld unbeachtet: die Nutzung von Daten, die über die Werbeindustrie illegal gesammelt werden.

Diese sogenannten „Advertising‑based Intelligence“ (ADINT) beruhen auf umfangreichen Standort‑ und Verhaltensprofilen, die von Tracking‑Firmen und Databrokern ohne Einwilligung der Betroffenen erzeugt werden. In mehreren europäischen Ländern ist bereits dokumentiert, dass Sicherheitsbehörden solche Datensätze kaufen und auswerten, um Bewegungsprofile von Personen zu rekonstruieren.

Kritik aus Opposition und Fachwelt

Grüne fordern klare Schranken

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, bezeichnet die fehlende Regelung als „anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung“. Er warnt, dass aus präzisen GPS‑Logs umfassende Lebensverläufe erstellt werden könnten, die nicht nur Privatpersonen, sondern auch Mitarbeitende von Behörden gefährden. Ohne eindeutige Rechtsgrundlage könne der Staat über den Umweg des kommerziellen Datenhandels auf Informationen zugreifen, die nach herkömmlichen nachrichtendienstlichen Methoden streng geschützt sind.

Linke betonen den Schutz der Grundrechte

Clara Bünger von der Linksfraktion ergänzt die Argumentation: „Niemals dürfen Polizei und Geheimdienste solche illegal entstandenen Datenhalden nutzen.“ Sie fordert, dass jeglicher Zugriff auf Daten, die gegen die Datenschutz‑Grundverordnung verstoßen, kategorisch ausgeschlossen wird. Für sie sei die Gefahr einer massenhaften Überwachung, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlt, nicht zu unterschätzen.

Praxis der werbebasierten Überwachung

Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk haben gezeigt, dass bereits seit über zwei Jahren Standortdaten aus Smartphone‑Apps, die angeblich nur für Werbezwecke gedacht sind, in großem Stil gehandelt werden. Diese Daten enthalten häufig Bewegungsprofile von Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind – etwa Politiker, Militärangehörige oder Beamte von Nachrichtendiensten. Mindestens ein deutsches Landeskriminalamt hat nachweislich Werbedaten für Ermittlungen eingesetzt.

Internationale Beispiele aus den USA, Ungarn und Österreich belegen, dass ADINT dort regulär zum Einsatz kommt. Dort existieren jedoch teils strengere Auflagen, die in Deutschland bislang fehlen.

Forderungen und Ausblick

Die Opposition verlangt, dass die Reform ein klares Verbot für die Beschaffung und Auswertung illegaler Werbedaten enthält. Zusätzlich sollen unabhängige Kontrollinstanzen eingerichtet werden, die den Datenfluss zwischen kommerziellen Brokern und staatlichen Stellen überwachen. Experten plädieren für eine transparente Rechtsgrundlage, die sowohl den Schutz der Privatsphäre als auch die nationale Sicherheit berücksichtigt.

Bislang hat die Bundesregierung keine konkreten Antworten geliefert. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung lässt Raum für Interpretationen, die im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierten, werbebasierten Massenüberwachung führen könnten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-opposition-kritisiert-ungeregelte-ueberwachung-mit-werbedaten/

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